AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand 10/2026
Lukas Wilhelm Film und Fotografie, Inhaber Lukas Wilhelm Tluczikont, Ringstraße 121, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend „Auftragnehmer“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Film-, Video- und Fotoproduktionen sowie damit verbundene Leistungen wie Konzeption, Schnitt, Bildbearbeitung und Livestreams zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern. Sie gelten auch für Aufträge, die über die Website lukas-wilhelm.com angefragt werden.
(2) Die Leistungen richten sich an Unternehmen, Agenturen, Vereine, Institutionen und öffentliche Stellen. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften; sie gehen diesen AGB vor.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einem Produktionsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen, Paketen und Preisen auf der Website, insbesondere im Projekt-Konfigurator, ist unverbindlich und kein Angebot im rechtlichen Sinne. Preisangaben wie „ab 2.500 €“ sind Orientierungswerte. Eine Anfrage über den Konfigurator, das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon ist für beide Seiten unverbindlich.
(2) Auf Grundlage der Anfrage und eines Abstimmungsgesprächs erstellt der Auftragnehmer ein Angebot mit Leistungsumfang, Preis und Konditionen. Maßgeblich ist allein dieses Angebot. Angebote sind bis zum darin genannten Datum gültig.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande, entweder durch Unterschrift der Auftragserteilung, durch eine Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) mit Bezug auf die Angebotsnummer oder durch die Annahme im Kundenportal über die Schaltfläche „Verbindlich annehmen“. Wünscht der Auftraggeber im Kundenportal eine Überarbeitung, erstellt der Auftragnehmer ein neues Angebot; erst dessen Annahme begründet den Vertrag.
§ 3 Leistungsumfang und Gestaltung
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
(2) Der Auftragnehmer setzt das Projekt im Rahmen des Briefings nach eigener künstlerischer Einschätzung um. Reklamationen, die sich allein auf den künstlerischen Stil beziehen, begründen keinen Mangel.
(3) Der Auftragnehmer darf geeignete Hilfspersonen und Subunternehmer einsetzen.
(4) Ist die Option „Priority“ vereinbart, erfolgen Dreh und Lieferung der fertigen Dateien innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem im Angebot genannten Starttermin. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber seine Mitwirkung nach § 4 rechtzeitig erbringt und Rückmeldungen zu Versionen innerhalb von 24 Stunden gibt. Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers verlängern die Frist entsprechend.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für Zugang zu Drehorten, nötige Genehmigungen (z. B. Hausrecht, Drehgenehmigungen) sowie für eine Ansprechperson vor Ort.
(2) Der Auftraggeber holt die Einwilligungen der von ihm gestellten Personen (Mitarbeitende, Gäste, Darsteller) für Aufnahme und Veröffentlichung ein, soweit erforderlich. Bei Veranstaltungen weist er Gäste vorab auf Foto- und Filmaufnahmen hin. Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch eine Einwilligungsvorlage bereit.
(3) Für vom Auftraggeber gelieferte Inhalte wie Logos, Musik, Texte oder Bilder versichert dieser, die nötigen Rechte zu besitzen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand, etwa vergebliche Anfahrt oder Wartezeit, wird nach Aufwand berechnet.
§ 5 Termine, Verschiebung und Ausfall
(1) Termine können über das Kundenportal (§ 11), per E-Mail oder telefonisch abgestimmt werden. Wählt der Auftraggeber im Kundenportal mehrere Termine in einer Reihenfolge aus oder schlägt er Ersatztermine vor, gilt dies als Präferenz; vereinbart ist ein Termin erst, wenn der Auftragnehmer ihn bestätigt. Stimmt der Auftraggeber einem einzelnen vorgeschlagenen Termin zu, ist dieser vereinbart.
(2) Ein Drehtermin gilt mit Auftragserteilung und, sofern vereinbart, Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.
(3) Kann der Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder ungeeignetem Wetter bei Außenaufnahmen nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist kein Ersatztermin möglich, erstattet der Auftragnehmer bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
(4) Der Auftragnehmer bemüht sich im Verhinderungsfall um gleichwertigen Ersatz aus seinem Netzwerk, sofern der Auftraggeber zustimmt.
§ 6 Korrekturen und Abnahme
(1) Im Preis sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen enthalten, sonst zwei. Eine Korrekturschleife umfasst eine gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einer Version. Weitere Schleifen sowie Änderungen am freigegebenen Konzept werden nach Aufwand berechnet.
(2) Der Auftraggeber prüft gelieferte Versionen zeitnah und gibt Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen. Rückmeldungen können im Kundenportal direkt am Entwurf (z. B. mit Timecode oder Markierung) gegeben werden. Alle Kommentare zu einer Version, die der Auftraggeber mit „Änderungen nötig“ abschließt, gelten zusammen als eine Korrekturschleife.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie freigibt, veröffentlicht oder anderweitig nutzt, oder wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der finalen Version wesentliche Mängel in Textform mitteilt. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer bei der Lieferung hin.
(4) Eine Freigabe kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder im Kundenportal über die Schaltfläche „Freigeben“ erfolgen. Die Freigabe im Kundenportal gilt als Abnahme in Textform. Nach der Freigabe steht die abgenommene Version zum Download bereit.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung als Anzahlung und der Rest nach Lieferung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Die Anfahrt im Umkreis von 30 km um Ulm ist enthalten. Reisekosten darüber hinaus, Übernachtungen sowie Fremdkosten (z. B. Location, Musiklizenzen, Darsteller) trägt der Auftraggeber. Sie werden im Angebot ausgewiesen oder vorab in Textform abgestimmt.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer kann die Lieferung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückhalten.
§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, berechnet der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale vom Auftragswert: bis 14 Tage vor dem Termin 25 %, bis 7 Tage vorher 50 %, danach 80 %. Bereits erbrachte Leistungen wie Konzeption werden zusätzlich voll berechnet.
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Eine einmalige kostenfreie Verschiebung ist bis 7 Tage vor dem Termin möglich, sofern der neue Termin innerhalb von 6 Monaten liegt.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den finalen Werken sämtliche Nutzungsrechte ein, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, für alle bekannten Nutzungsarten und ohne Aufpreis je Kanal. Dies umfasst auch das Recht zur Bearbeitung und zur Übertragung an Dritte, bei Agenturen insbesondere an deren Endkunden.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über. Bis dahin ist eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt. Das gilt auch für Dateien, die bereits zum Download bereitstehen.
(3) Abweichend von Absatz 1 bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Werke sowie Rohmaterial und Behind-the-Scenes-Aufnahmen aus dem Projekt zeitlich unbeschränkt für seine Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere auf seiner Website, in Social Media, im Showreel und in Bewerbungen um Aufträge. Er tut dies frühestens nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber, bei Agenturaufträgen durch deren Endkunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 10 Rohmaterial, Lieferung und Archivierung
(1) Geschuldet ist das fertige Werk. Rohmaterial, Projektdateien und nicht ausgewählte Aufnahmen verbleiben beim Auftragnehmer. Sie werden nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung herausgegeben, dann einschließlich der Nutzungsrechte nach § 9. Ist im Angebot Rohmaterial als Leistung vereinbart, etwa bei Agenturen, gilt das Angebot.
(2) Die Lieferung erfolgt digital per Download-Link oder über das Kundenportal. Die Bereitstellung ist zeitlich begrenzt. Der Auftraggeber lädt die Dateien zeitnah herunter und sichert sie selbst.
(3) Der Auftragnehmer archiviert Projektdaten 6 Monate nach Lieferung. Danach besteht kein Anspruch auf erneute Lieferung.
§ 11 Kundenportal
(1) Der Auftragnehmer stellt für Projekte ein Online-Kundenportal bereit, das über einen persönlichen Link erreichbar ist. Es dient der Annahme von Angeboten, der Abstimmung von Terminen, der Prüfung und Freigabe von Entwürfen sowie der Bereitstellung von Dateien und Dokumenten. Die Nutzung ist kostenfrei. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Bei Störungen erfolgen Abstimmung und Lieferung per E-Mail.
(2) Vor der ersten Nutzung bestätigt der Auftraggeber im Kundenportal, dass er diese AGB heruntergeladen und gelesen hat. Die Bestätigung wird mit Name, Datum und Fassung gespeichert.
(3) Der Auftraggeber behandelt den Link vertraulich und gibt ihn nur an Personen weiter, die für ihn handeln dürfen. Angebotsannahmen, Terminzusagen, Kommentare und Freigaben, die über den Link abgegeben werden, gelten als Erklärungen des Auftraggebers. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer, der den Link dann sperrt und einen neuen erstellt.
(4) Entwürfe im Kundenportal dienen nur der Prüfung. Sie dürfen vor der Freigabe weder heruntergeladen, aufgezeichnet noch veröffentlicht werden.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Höhe des Auftragswerts.
(3) Für Datenverlust durch technische Defekte haftet der Auftragnehmer nur, soweit er übliche Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat. Die Haftung ist in diesem Fall auf eine Wiederholung der betroffenen Leistung beschränkt, sofern dies möglich ist.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der aufgenommenen Personen nur zur Vertragserfüllung und nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Das gilt auch für Angaben, die im Kundenportal gemacht werden, etwa Namen, Kommentare, Terminantworten und Freigaben. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter lukas-wilhelm.com/datenschutz.html.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Neu-Ulm.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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